Münster/Mettingen. Im Rahmen seines Gemeindebesuches überreichte Regierungspräsident Dr. Peter Paziorek heute (27. Februar) im Mettinger Rathaus die staatliche Anerkennungsurkunde für die Mettinger „Kardinal-von-Galen-Schulstiftung“ an die Kuratoriumsvorsitzende Marianne Ellermann. Freuen über die Anerkennung der Stiftung konnten sich ebenso die drei anwesenden Bürgermeister der Gemeinden, Helmut Kellinghaus aus Mettingen, Ullrich Hockenbrink aus Westerkappeln und Rainer Lammers aus Lotte, die sich die laufenden Kosten des Kardinal-von-Galen-Gymnasiums teilen. Hierbei übernimmt die Gemeinde Mettingen 52 Prozent, die Gemeinde Westerkappeln und Lotte beteiligen sich mit 21 Prozent beziehungsweise 27 Prozent. Die Kosten für die Kardinal-von-Galen-Realschule werden zu 100 Prozent von der Gemeinde Mettingen getragen.
Der Hauptzweck der Stiftung gilt insbesondere und vorrangig der Förderung von Bildung und Erziehung der Kardinal-von-Galen-Schulen in Mettingen sowie der Förderung kirchlicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Schulen.
Christliche Privatschulen haben in Mettingen eine lange Tradition- bereits im März 1862 erteilte die Bezirksregierung Münster die Erlaubnis, eine Privatschule für Knaben einzurichten. 18 Schüler wurden seinerzeit von zwei Lehrern unterrichtet. Trotz ideologisch-politischer Anfechtungen durch Kirchenkampf und Nationalsozialismus und beschränkter Mittel ist es jedoch gelungen, diese Einrichtung bürgerlicher Selbstorganisation bis in die Gegenwart zu führen, obwohl die materielle Basis der Schulen aufgrund fehlender Vermögenswerte langfristig noch nicht gesichert ist.
Der Eigenanteil des privaten Schulträgers für die laufenden Kosten wird auf Basis von Jahresverträgen von den Gemeinden Mettingen, Westerkappeln und Lotte bestritten.
Die Kardinal-von-Galen-Schulstiftung soll dazu beitragen, eine tragfähige Basis für das örtliche Bildungssystem zu schaffen und mit den erwirtschafteten Erträgen die finanzielle Ausstattung der Schulen nachhaltig zu ergänzen.
Das Anfangsvermögen der Stiftung beträgt 67.000 Euro und muss in seinem Wert in voller Höhe erhalten bleiben.
Im Kreis Steinfurt ist die formell bereits am 12. November 2008 anerkannte Stiftung die 44. Stiftung, im Regierungsbezirk Münster die 434 Stiftung.